Dr. med. dent. Anna-Christina Voigt · Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · Grindelallee 116 · 20146 Hamburg· Tel. 040-41497272 · praxis(at)kfo-am-grindel.de

Wer übernimmt die Kosten für eine Behandlung?

Gesetzliche Versicherung:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine kieferorthopädische Behandlung ab einem gewissen Schweregrad von Zahn- oder Kieferfehlstellung bis zum 18. Lebensjahr. Diese Schweregrade sind exakt in mm-Angaben in der sogenannten KIG-Tabelle festgelegt.
Eine von der GKV genehmigte Behandlung sichert eine medizinisch ausreichende, wirtschaftliche und notwendige Behandlung.
Wir erklären Ihnen gerne, welche zusätzlichen Materialien bzw. modernen Behandlungsalternativen wir Ihnen anbieten können!
Wird die Behandlung von der GKV nicht genehmigt, da kein ausreichender Schweregrad vorliegt, ist die Behandlung eine reine Privatleistung und muss vom Patienten bzw. den Eltern selbst bezahlt werden.
Über dem 18. Lebensjahr wird eine kieferorthopädische Behandlung von der GKV nur übernommen, wenn eine starke Kieferfehlstellung vorliegt, die zusätzlich mit einer Kieferoperation behandelt werden muss.

Private Versicherung:

Die privaten Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung. Abhängig ist dies natürlich von dem von Ihnen gewählten Tarif. Die Beihilfe orientiert sich an den Grundsätzen der GKV (s.o.).
Vor dem Behandlungsbeginn erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan. Bitte reichen Sie diesen Ihrer Versicherung ein, um zu erfahren, welche Leistungen Ihre Versicherung genau übernimmt!

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