Dr. med. dent. Anna-Christina Voigt · Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · Grindelallee 116 · 20146 Hamburg· Tel. 040-41497272 · praxis(at)kfo-am-grindel.de

In welchem Alter sollte Kieferorthopädie erfolgen?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann in jedem Alter erfolgen.

In der Regel werden Kinder frühestens mit 4 Jahren kieferorthopädisch behandelt, wenn eine bestehende Zahn- oder Kieferfehlstellung das Wachstum negativ beeinflussen könnte. Zu diesen Fehlstellungen gehören zum Beispiel der sogenannte Kreuzbiss, der offene Biss und der Distalbiss mit einer vergrößerten Frontzahnstufe.

Eine volle Behandlung erfolgt meist erst später im Alter von ca. 12 Jahren. Das pubertäre Wachstum wird dann angekurbelt oder gebremst und die bleibenden Zähne in die korrekte Position gebracht.

Ein wichtiges Augenmerk sollte auch auf die Funktion gerichtet sein. Fehlfunktionen wie falsches Schlucken, Lispeln, Lippeneinlagerung, Daumenlutschen, Fingernägelkauen, Mundatmung etc. beeinflussen das kindliche Wachstum negativ und können zu Zahn- und Kieferfehlstellungen führen. Je eher diese Fehlfunktionen abgewöhnt werden, desto stabiler ist das Langzeitergebnis.

Ist das Wachstum einmal abgeschlossen, können Kieferfehlstellungen nur kompensiert werden oder müssen zusätzlich mit einer Kiefer-Operation korrigiert werden.

Einzelzahnfehlstellungen können bis ins hohe Alter erfolgreich behandelt werden. Die Behandlung dauert dann lediglich etwas länger und sollte ein Leben lang stabilisiert werden.

In Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt können kieferorthopädisch auch bessere Voraussetzungen für einen geplanten Zahnersatz oder ein Implantat geschaffen werden (z.B. Lückenöffnung, Zahnverlängerung o.ä.).

Sogar Patienten mit Parodontitis können kieferorthopädisch behandelt werden. Unabdingbare Voraussetzung ist allerdings ein entzündungsfreies Zahnfleisch (d.h. kein Zahnfleischbluten), gute Mundhygiene und Zahnreinigungen im Abstand von 3 Monaten.

zurück